Die erfolgreiche Bearbeitung rechtlicher Angelegenheiten erfordert eine besondere Ausbildung und Erfahrung. Wir konzentrieren uns daher auf die Rechtsgebiete, in denen wir seit vielen Jahren als Fachanwälte tätig sind, und deren Nebengebiete.
Fachanwaltstitel – Nachweis besondere Kenntnisse und Erfahrungen
Fachanwälte sind Rechtsanwälte, die auf bestimmten Rechtsgebieten über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwaltes für ein bestimmtes Rechtsgebiet führen. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung verliehen. Zum Erwerb einer Fachanwaltsbezeichnung muss der Rechtsanwalt durch Prüfungen und die Bearbeitung einer bestimmten Anzahl von Fällen nachweisen, dass er auf dem betreffenden Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügt.
Unsere Arbeitsgebiete
Durch Fachanwaltstitel im Strafrecht, Sozialrecht und Familienrecht wird unsere besondere Kompetenz in diesen Bereichen deutlich – daneben sind wir im Zivil- und Arbeitsrecht tätig. Damit decken wir folgende Tätigkeitsschwerpunkte ab:
- Arbeitsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Sozialrecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht (Verkehrsunfallrecht, Bußgeldrecht)
- allgemeinen Zivilrecht (Kaufrecht, Mietrecht, Grundstücksrecht, Schadensrecht etc.)
Darüberhinaus sind wir auch in anderen Rechtsgebieten tätig.