Kosten anwaltlicher Tätigkeit

Die anwaltlichen Kosten – Eine Einführung

Es ist besser, ein kleines Licht anzuzünden,

als auf die Dunkelheit zu schimpfen.“

Konfuzius

Bei der Durchsetzung von Ansprüchen geht es zumeist um Geld.
Wichtig ist aber auch: was kostet ein Rechtsanwalt?

Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit sind geringer als viele denken.
Über die jeweils entstehenden Kosten beraten wir Sie selbstverständlich vor dem Beginn unserer Tätigkeit. Das ist wichtig für Sie und für uns. Sie wissen, was wir tun – und welche Kosten dafür entstehen.

Die Kosten einer anwaltlichen Erstberatung eines Verbrauchers sind gemäß § 34 Abs. I RVG auf maximal 190,- EUR zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt. Bereits eine kompetente rechtliche Erstbeurteilung eines Sachverhaltes ist oftmals geeignet, um einzuschätzen, welche Schritte erforderlich sind und wie man sich am besten verhalten kann.

Wir versichern Ihnen : bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage sind wir offen und ehrlich. Es geht um eine realistische Einschätzung Ihrer Chancen und Risiken. Wir sagen wir keine oder nur geringe Chancen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche sehen, dann sagen wir Ihnen das auch.
Letztendlich entscheiden Sie allein, ob Sie weiter tätig werden oder nicht.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen? Wir klären gerne für Sie, ob Ihre Versicherung Ihnen Kostendeckung erteilt.

Können Sie sich eine anwaltliche Tätigkeit nicht leisten? Haben Sie nur ein geringes Einkommen? Dann besteht möglicherweise die Möglichkeit, Prozeßkostenhilfe zu erhalten. Hierüber beraten wir Sie im Einzelfall.

Haben Sie einen Beratungshilfeschein eines Amtsgerichts erhalten? Wir beraten und vertreten Sie natürlich ebenfalls. Oder erklären Ihnen, wo Sie einen Beratungshilfeschein erhalten. Fragen Sie uns!

Grundlagen der Vergütung

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Vergütungsverzeichnis zum RVG (VV-RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.

Vergütungsvereinbarung

Vergütungsvereinbarungen sind unter Beachtung bestimmter gesetzlicher Vorschriften grundsätzlich zulässig; im Einzelfall besprechen wir mit Ihnen, welche Art von Vergütungsvereinbarung für den konkreten Fall am besten geeignet ist und welche Gebühr im konkreten Fall angemessen ist.

Gesetzliche Gebühren

Das RVG enthält eine Vielzahl von Regelungen, nach denen das anwaltliche Honorar bestimmt werden kann.
Dabei wird grundsätzlich zwischen Betragsrahmengebühren, bei denen Mindest- und Höchstbetrag vorgegeben sind und gegenstandsabhängigen Satzrahmengebühren unterschieden.

Im Sozialrecht, im Strafrecht und im Ordnungswidrigkeitsrecht gelten (überwiegend) Rahmengebühren.
Dabei bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen (§ 14 RVG). Es sind zu berücksichtigen :

    • der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit

    • die Bedeutung der Angelegenheit

    • die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten

    • ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts.

Über die Einzelheiten sprechen wir gerne mit Ihnen; selbstverständlich vor einer Mandatierung.

Im übrigen richten sich die Rechtsanwaltsgebühren im Allgemeinen nach dem Gegenstandswert (§ 2 Abs. I RVG).
Dies ist der Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat, beziehungsweise das dahinterstehende wirtschaftliche Interesse. Hierzu gibt es vielfache Bestimmungen, die im Einzelfall anzuwenden sind. Der Gegenstandswert eines Scheidungsverfahrens errechnet sich regelmäßig aus den in den letzten drei Monaten vor Einleitung des Scheidungsverfahrens erzielten Nettoeinkünften beider Ehegatten.
Im Arbeitsrecht und Verwaltungsrecht gibt es Streitwertkataloge zur Bestimmung des Gegenstandswerts.

Das RVG enthält Regelungen zu unterschiedlichen Gebührentatbestände für die außergerichtliche Tätigkeit oder ein gerichtliches Verfahren.
Auch hier gibt es Gebührenrahmen zur Bestimmung der angemessenen Gebühr, zum Beispiel bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV-RVG für eine außergerichtliche Vertretung

Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an!