Wir helfen Ihnen bei sämtlichen Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten – nicht nur im Strassenverkehr. Auch bei Ordnungswidrigkeiten auf Grund von Lärm, Nichteinhaltung kommularer Normen etc. stehen wir Ihnen zur Seite.
Im Straßenverkehr sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für das gesamte Bußgeldverfahren.
Wenn Sie einen Anhörungsbogen mit dem Vorwurf eines Geschwindigkeitsdelikts, einer Trunkenheitsfahrt o. ä. erhalten haben, sprechen Sie uns bitte sogleich an.
Wir helfen Ihnen von Beginn an – warten Sie nicht, bis der Bußgeldbescheid kommt.
Häufig können wir schon frühzeitig „die Weichen stellen“. Durch eine Akteneinsicht lassen sich schon oft erste Anhaltpunkte für Messfehler feststellen, die wir dann fachkundig im Verfahren überprüfen lassen können.
Die „wichtigen Blitzer“ im näheren Einzugsgebiet kennen wir.
Oftmals ist der stationäre Blitzer Poliscan im Autobahndreieck Uckermark (BAB 20 – km 327,94) eine Gefahrenquelle für die Autofahrer.
Hier liegt ein sogenannter Geschwindigkeitstrichter vor : Reduzierung erst auf 120 km/h, dann 100 km/h. Mit den danach folgenden Ausfahrten liegt eine Situation vor, die häufig zur Unaufmerksamkeiten führt.
Sprechen Sie uns an – wir helfen Ihnen gerne.
Auch wenn die Fahrerlaubnis aus anderen Gründen in Gefahr ist – kommen Sie zu uns. Wir können mehr für Sie tun, als Sie denken.