Am 12. November 2022 war es wieder soweit: Rechtsanwalt Bernd Woite sprach auf Einladung des Kreisverbandes Uckermark der Gartenfreunde e. V. im DSPZ in Schwedt vor rund 40 Vorständen von Kleingärtnervereinen aus der Uckermark über rechtliche Probleme, die bei der Leitung eines Kleingartenvereins auftreten können.
Neben den sich aus der Verwaltungsvollmacht des Kreisverbandes ergebenden Rechtsfragen ging es um das sich aus der Zwischenpacht ergebende Dreiecksverhältnis, die Beendigung der Mitgliedschaft, die Ausstatung von Parzellen, die Trennung von Parzellen von der Strom- und Wasserversorgung etc.. Alles natürlich unter Berücksichtigung der örtlichen Rechtsprechung der Amtsgerichte Schwedt und Prenzlau sowie des Landgerichts Neuruppin.
Auch wenn manche Themen nur verkürzt behandelt werden konnten, so entspann sich vielfach eine eifrige Diskussion unter den Teilnehmern.
Auf eine Fortsetzung im nächsten Jahr freuen wir uns schon jetzt.
Die Powerpoint-Datei zum Vortrag kann hier heruntergeladen werden: